Archiv der Kategorie: Allgemein

Fällen von Bäumen und Gehölzen

Immer wieder taucht die Frage auf:

Darf ich ab März einen Baum fällen oder nicht? 

Nein – es ist verboten! und zwar bis zum 30. September.

Geregelt ist dies im Bundesnaturschutzgesetz § 39 „Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen“. Demnach ist es lt. Absatz 5, Satz 2 verboten „Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen; zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen.“

Das Verbot gilt entsprechend auch für Klein- oder Hausgärten (je nachdem wie gärtnerisch genutzte Flächen definiert werden); außerdem für alle Straßenbäume, Alleen, Friedhöfe, Parks sowie sämtliche Gehölze in der freien Landschaft (Hecken, Einzelbäume, Baumgruppen, nicht bewirtschaftete Waldränder, bachbegleitende Gehölze usw.) und schließt Maßnahmen der Verkehrssicherung mit ein. Erfasst werden vom Gesetz alle Gehölze, also auch Obstbäume!

Das Verbot gilt nicht für Bäume im Wald, auf Kurzumtriebsplantagen oder auf gartenbauwirtschaftlichen Flächen, außerdem z. B. nicht für behördlich angeordnete Maßnahmen sowie Maßnahmen die im öffentlichen Interesse sind.

Für Baumfäll- bzw. Gehölzschnittmaßnahmen, für die obige Ausnahmen nicht gelten und welche nicht auf die Zeit nach dem 30. September verschoben werden können, kann im seltenen und besonderen Fall durch die untere Naturschutzbehörde eine naturschutzrechtliche Ausnahmeregelung erteilt werden. Besser ist es jedoch erforderliche Arbeiten an Gehölzen so zu planen, dass sie nicht in die Zeit des Fäll- und Schnittverbotes fallen. Noch besser wäre, genau darüber nachzudenken ob eine Fällung wirklich nötig ist!

Bei den ganzjährig zulässigen schonenden Form- und Pflegeschnitten müssen u. a. nachfolgende Bestimmungen des Artenschutzes dringend eingehalten werden. Es ist generell verboten die Lebensstätten wild lebender Tiere und Pflanzen zu beeinträchtigen oder zu zerstören. Dazu gehört ein Baumfällverbot, wenn Brut- oder Nistplätze geschützter Arten vorhanden sind oder vermutet werden (u. a. bestimmte Vogelarten, Hornissen, manche Wespen und Wildbienen).

Verstöße gegen das Gesetz, wie z. B. Fällungen oder Kappungen von Kronen oder die Beeinträchtigung der Lebensstätten von geschützten Tieren- und/oder Pflanzen, können mit Geldbußen bis 10.000 € geahndet werden.

Im Übrigen dürfen geschützte Tier- und Pflanzenarten nirgendwo beeinträchtigt werden, auch nicht im Wald, auf gärtnerisch genutzten Flächen oder am Wohnhaus. Auch ist es verboten die Bodendecke auf Wiesen, Feldrainen, Hochrainen und ungenutzten Grundflächen sowie an Hecken und Hängen abzubrennen. Dadurch wird die die Tier- oder Pflanzenwelt erheblich beeinträchtigt.

 

Alter Pfad

Auf den alten Karten von 1700 ist ein historischer Weg eingezeichnet.

Dieser Weg ist nun als Waldpfad im Gelände wieder erkennbar. Etwa 100 Jahre war er unbenutzt – nun ist er wieder eintretbar.

Ist das nicht cool – dort zu gehen wo vor ganz langer Zeit mal die Fuhrwerke von Haßlau nach Naußlitz fuhren?

Luftaufnahme 2012 von Haßlau

Luftaufnahme über Haßlau vom Sommer 2012

zur Orginalquelle des Bildes hier klicken

Hochwasser Juni 2013

Nach dem Hochwasser an der Freiberger Mulde, ausgedehnte Kies- und Sandflächen.

Nach dem Hochwasser an der Freiberger Mulde, ausgedehnte Kies- und Sandflächen.

Nach dem Hochwasser an der Freiberger Mulde, ausgedehnte Kies- und Sandflächen und neue Steilufer.

Nach dem Hochwasser an der Freiberger Mulde, ausgedehnte Kies- und Sandflächen und neue Steilufer.

Ein Maisacker. Der Bach findet sein altes Bett. Ackerboden - Lehm, Humus, Löß - alles wird davongespült.

Ein Maisacker. Der Bach findet sein altes Bett. Ackerboden – Lehm, Humus, Löß – alles wird davongespült.

Nebelstimmung am Abend im Hochwasser an der Freiberger Mulde.

Nebelstimmung am Abend im Hochwasser an der Freiberger Mulde.

Biberdamm in einem Bach

BiberdammDer Biber ist eine der imposantesten Säugetierarten unserer Heimat. Lange Zeit fast verschwunden – kehrt er nun zurück. Seine Aktivitäten werden im Allgemeinen als bewundernswert, jedoch auch als nicht so passend empfunden.

Bekannt sind Biber durch ihre Dammbauten und eieruhrähnlichen Nagespuren an Bäumen. Solche Beobachtungen kann man an Fließgewässern (Flüsse, Bäche) und Standgewässern (z. B. Teiche) machen.

Im Januar bis Februar findet hier auch die Paarung der Biber statt, ab April kommen die Jungtiere zur Welt.

Biber sind Pflanzenfresser (z. B. Wasserpflanzen, Schilf, auch Gräser und Kräuter). Laubbäume wie Espen, Erlen und Pappeln sowie Weiden verzehren sie auch gern, kosten auch gelegentlich von Eichen oder Fichten.

Der hier heimische Europäische Biber (Castor fiber) kann in freier Wildbahn ein Lebensalter bis 17 Jahre erreichen.

Die Wohnbauten, Dämme und der Biber selbst sind streng nach europäischen und nationalem Recht geschützt.

Mehr zum Biber können Sie hier erfahren: ein Klick öffnet PDF im neuen Fenster

Venustransit

Venustransit 6. Juni 2012, Haßlau 5:24 Uhr

Heute morgen (6. Juni 2012) war ein Venustransit kurz nach Sonnenaufgang gut zu beobachten.

Ein Venustransit oder Venuspassage ist eine Minisonnenfinsternis. Von der Erde aus gesehen, zieht der Planet Venus vor der Sonne vorüber.

Die Venus ist auf dem Foto als kleiner Punkt im oberen Bereich der Sonne zu erkennen.

Der nächste in Europa sichtbare Venustransit findet am 11.Juni 2247 statt! Der nächste Venustransit, allerdings nicht in Europa sichtbar, erfolgt 2117.

der Tag danach

Maifeuer 2012 - am 1. Mai früh

Kolkrabe

Kolkrabe singt über Haßlau

Kolkrabe (Corvus corax)

Schon  von Februar bis Anfang März beginnen die Kolkraben (Corvus corax) zu brüten, die Jungvögel fliegen etwa Anfang Mai aus. Das Kolkrabenpaar hält sich ein Leben lang die Treue. Sicher auch das Paar, welches das Viehholz bewohnt.
Auffällig sind die impossanten Flugbilder der Kolkraben beim Vertreiben von anderen Vögeln (z. B. von Mäusebussarden oder Krähen) aus der Horstnähe oder auch der unverkennbare Ruf des Raben (nicht zu verwechseln mir dem der Krähen [meist Rabenkrähen], welche auch überall zu hören sind) –  welcher manchmal wie eine „Unterhaltung“ anmuten kann.

Das die Kolkraben etwas besonderes sind, zeigen ihre Rollen als „Medienstars vergangener Zeiten“. Der Hauptgott in der nordischen Mythologie Odin hat die zwei Raben Hugin und Munin als Begleiter und Berater. Die Gebrüder Grimm schreiben das Märchen ‚Die sieben Raben‘ nieder, die sorbische Sage ‚Krabat‘ greift ebenfalls auf den Kolkraben zurück. Der bekannteste Kolkrabe jedoch dürfte ‚Hans Huckebein, der Unglücksrabe‘ aus der Bildergeschichte von Wilhelm Busch sein.

Rotmilan

Rotmilan und Windenergie

Rotmilan (Milvus milvus)

Der ‚Haßlauer‘ Rotmilan (Milvus milvus) [auch Gabelweihe genannt] kehrt von seiner Wanderung zurück und besichtigt sein Brutrevier in den Gehölzen zwischen Haßlau und Ossig. Je nach Nahrungsangebot durchstreift er viele Quadratkilometer um seinen Horst. Zur Nahrungssuche fliegt er gerne über die Wiesen und Weiden im Bachtal oder entlang des Dorfes. Aus etwa 20 bis 40 m Flughöhe kann der Rote Milan seine Nahrung (u. a. Mäuse, Frösche oder auch Aas) sehr genau erkennen.

Aufpassen muss diese besonders geschützte Vogelart auf einige Windkraftanlagen in der Umgebung. Die Rotorblätter eines Windrades können  Geschwindigkeiten von über 200 km/h erreichen. Selbst erfahrene Rotmilane können solche Geschwindigkeiten nicht einschätzen oder den Rotoren gar ausweichen und können verunglücken. Diese Schlagopfer werden im Fall eines Zusammenstoßes mit einem Windflügel meist schwer verletzt, regelrecht erschlagen oder sogar zerteilt.

 

Erdkröten

Aufruf des NABU zur Meldung von Straßenopfern der überfahrenen Erdkröten

Jedes Jahr verlieren unzählige Erdkröten auf ihrer Laichwanderung ihr Leben.

Der NABU Bundesfachausschuss startete einen Meldeaufruf www.amphibienschutz.de, um einen Überblick über die tatsächliche Anzahl der Straßenopfer zu ermitteln. Hierfür steht auf der Seite www.amphibienschutz.de/opfer/strassenopfer.html ein Meldeformular bereit, das auch mit Iphone und weiteren Smartphones aufgerufen und ausgefüllt werden kann.

Um ein möglichst genaues bundesweites Ergebnis zu erhalten, bittet der NABU Bundesfachausschuss jeden um Mithilfe, der überfahrene Erdkröten sieht, diese zu zählen und anschließend zu melden.

Was und Wo?

Die Gemarkung Haßlau  gehört zur Gemeinde Stadt Roßwein, im Landkreis Mittelsachsen (Direktionsbezirk Chemnitz des Freistaates Sachsen) – Bundesrepublik Deutschland, gehörend zum Klosterbezirk Altzella.

Auf der Karte hellblau umrandet ist die Flur Hasslau.

Haßlau liegt in einer Höhe von ca. 250 bis 280 m ü. NN, östliche Länge: 13° 18´ / nördliche Breite: 51° 09´

Anbindung über die Buslienien der Verkehrsgesellschaft Döbeln(Partner des Mitteldeutschen Verkehrsverbund MDV). Haßlau befindet sich zwei Kilometer von Roßwein entfernt, wo es einen Haltepunkt der Bahnlinie Dresden-Döbeln-Leipzig gibt.

Über die Autobahn A14 bis Abfahrt Döbeln-Ost (27), Bundestsraße B175 bis zur Autobahnabfahrt Döbeln-Ost, dann etwa 3 km in Richtung Roßwein fahren, und Sie erreichen Haßlau;
Autobahn A4 bis Abfahrt Berbersdorf (74), rechts in Richtung Roßwein fahren (ca. 7 km), nach der Durchquerung von Roßwein sind es noch 2 km bis Haßlau.