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Fällen von Bäumen und Gehölzen

Immer wieder taucht die Frage auf:

Darf ich ab März einen Baum fällen oder nicht? 

Nein – es ist verboten! und zwar bis zum 30. September.

Geregelt ist dies im Bundesnaturschutzgesetz § 39 „Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen“. Demnach ist es lt. Absatz 5, Satz 2 verboten „Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen; zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen.“

Das Verbot gilt entsprechend auch für Klein- oder Hausgärten (je nachdem wie gärtnerisch genutzte Flächen definiert werden); außerdem für alle Straßenbäume, Alleen, Friedhöfe, Parks sowie sämtliche Gehölze in der freien Landschaft (Hecken, Einzelbäume, Baumgruppen, nicht bewirtschaftete Waldränder, bachbegleitende Gehölze usw.) und schließt Maßnahmen der Verkehrssicherung mit ein. Erfasst werden vom Gesetz alle Gehölze, also auch Obstbäume!

Das Verbot gilt nicht für Bäume im Wald, auf Kurzumtriebsplantagen oder auf gartenbauwirtschaftlichen Flächen, außerdem z. B. nicht für behördlich angeordnete Maßnahmen sowie Maßnahmen die im öffentlichen Interesse sind.

Für Baumfäll- bzw. Gehölzschnittmaßnahmen, für die obige Ausnahmen nicht gelten und welche nicht auf die Zeit nach dem 30. September verschoben werden können, kann im seltenen und besonderen Fall durch die untere Naturschutzbehörde eine naturschutzrechtliche Ausnahmeregelung erteilt werden. Besser ist es jedoch erforderliche Arbeiten an Gehölzen so zu planen, dass sie nicht in die Zeit des Fäll- und Schnittverbotes fallen. Noch besser wäre, genau darüber nachzudenken ob eine Fällung wirklich nötig ist!

Bei den ganzjährig zulässigen schonenden Form- und Pflegeschnitten müssen u. a. nachfolgende Bestimmungen des Artenschutzes dringend eingehalten werden. Es ist generell verboten die Lebensstätten wild lebender Tiere und Pflanzen zu beeinträchtigen oder zu zerstören. Dazu gehört ein Baumfällverbot, wenn Brut- oder Nistplätze geschützter Arten vorhanden sind oder vermutet werden (u. a. bestimmte Vogelarten, Hornissen, manche Wespen und Wildbienen).

Verstöße gegen das Gesetz, wie z. B. Fällungen oder Kappungen von Kronen oder die Beeinträchtigung der Lebensstätten von geschützten Tieren- und/oder Pflanzen, können mit Geldbußen bis 10.000 € geahndet werden.

Im Übrigen dürfen geschützte Tier- und Pflanzenarten nirgendwo beeinträchtigt werden, auch nicht im Wald, auf gärtnerisch genutzten Flächen oder am Wohnhaus. Auch ist es verboten die Bodendecke auf Wiesen, Feldrainen, Hochrainen und ungenutzten Grundflächen sowie an Hecken und Hängen abzubrennen. Dadurch wird die die Tier- oder Pflanzenwelt erheblich beeinträchtigt.

 

Amphibien und Reptilien

Amphibien (Lurche) und Reptilien (Kriechtiere) – die kenn ich alle

Lebensraumverlust führt zu sehr starken Rückgängen von einigen Arten dieser Tiergruppen. Die Amphibien werden außerdem durch schädliche Pestizide aus der Landwirtschaft stark dezimiert. Fischbesatz in den Laichgewässern und der Straßenverkehr setzen ihnen weiter zu.

Um Veränderungen im Verbreitungsbild der Arten zu erkennen, sind Beobachtungen notwendig. Nur wenn die Situation vor Ort genau bekannt ist, kann man dem etwas entgegensetzen. Zum Beispiel mit dem ansässigen Bauern sprechen, ihn überzeugen sensible Bereiche vom Agrochemikalieneinsatz auszusparen. Dazu ist eigentlich Jedermann gesetzlich verpflichtet!

Oder einen kleinen Tümpel als Laichplatz herzurichten, eine Trockenmauer wieder aufzurichten – es gibt so viele kleine Dinge welche diesen Tieren helfen (könnten).

Sie können mitmachen – werden Sie selbst aktiv! Melden Sie hier Ihre Beobachtung. Wenn Sie den Namen der Art nicht kennen, machen Sie ein Foto, schicken Sie es und es wird mit dem Tiernamen gepostet. Es gibt auch eine gut funktionierende App zur Erfassung.

Jetzt ist die beste Zeit anzufangen……

 

 

 

Luftaufnahme 2012 von Haßlau

Luftaufnahme über Haßlau vom Sommer 2012

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Hochwasser Juni 2013

Nach dem Hochwasser an der Freiberger Mulde, ausgedehnte Kies- und Sandflächen.

Nach dem Hochwasser an der Freiberger Mulde, ausgedehnte Kies- und Sandflächen.

Nach dem Hochwasser an der Freiberger Mulde, ausgedehnte Kies- und Sandflächen und neue Steilufer.

Nach dem Hochwasser an der Freiberger Mulde, ausgedehnte Kies- und Sandflächen und neue Steilufer.

Ein Maisacker. Der Bach findet sein altes Bett. Ackerboden - Lehm, Humus, Löß - alles wird davongespült.

Ein Maisacker. Der Bach findet sein altes Bett. Ackerboden – Lehm, Humus, Löß – alles wird davongespült.

Nebelstimmung am Abend im Hochwasser an der Freiberger Mulde.

Nebelstimmung am Abend im Hochwasser an der Freiberger Mulde.

Biberdamm in einem Bach

BiberdammDer Biber ist eine der imposantesten Säugetierarten unserer Heimat. Lange Zeit fast verschwunden – kehrt er nun zurück. Seine Aktivitäten werden im Allgemeinen als bewundernswert, jedoch auch als nicht so passend empfunden.

Bekannt sind Biber durch ihre Dammbauten und eieruhrähnlichen Nagespuren an Bäumen. Solche Beobachtungen kann man an Fließgewässern (Flüsse, Bäche) und Standgewässern (z. B. Teiche) machen.

Im Januar bis Februar findet hier auch die Paarung der Biber statt, ab April kommen die Jungtiere zur Welt.

Biber sind Pflanzenfresser (z. B. Wasserpflanzen, Schilf, auch Gräser und Kräuter). Laubbäume wie Espen, Erlen und Pappeln sowie Weiden verzehren sie auch gern, kosten auch gelegentlich von Eichen oder Fichten.

Der hier heimische Europäische Biber (Castor fiber) kann in freier Wildbahn ein Lebensalter bis 17 Jahre erreichen.

Die Wohnbauten, Dämme und der Biber selbst sind streng nach europäischen und nationalem Recht geschützt.

Mehr zum Biber können Sie hier erfahren: ein Klick öffnet PDF im neuen Fenster

Landschaftsentwicklung

Landschaftsentwicklung der Region um Haßlau

Wir befinden uns hier in einer Landschaft, deren Gebirgsformationen vor etwa 280 Millionen in der Variszischen Ära entstanden und welche am östlichen Rand des Mittelsächsischen Granulitgebirges gelegen ist.

Prägend für das heutige Relief war vor allem die Zeit während und nach den Eiszeiten. Vor etwa 10.000 Jahren, der indirekte Einfluß der Weichseleiszeit hatte nachgelassen, veränderte sich auch das Klima in unserer Region und eine verstärkte Bewaldung setzte im Erzgebirge, dem nördlichen Erzgebirgsvorland und in den Flußauen ein. Die steppenartigen lößlehmgeprägten Landschaften behielten teilweise ihren offenen Charakter.

Die natürlichen Wälder unserer Region waren mit überwiegend Hainbuchen, Linden und Eichen bewachsen. Krautige Pflanzen der Bodenvegetation waren vor allen im Frühjahr das Buschwindröschen, Scharbockskraut, Sternmiere, im Sommer Seegras (Zittergrassegge).
Die Wälder auf den grundwasserfernen Böden wurden frühzeitig für eine ackerbauliche Nutzung gerodet. Die grund- oder stauwasserbeeinflußten Standorte blieben viel länger ungerodet – wurden wohl für Waldweide genutzt.
Die Tälchen, meist bis heute mit Gehölzen bestanden, tragen/ trugen die Laubbäume Schwarzerle, Ahorn, Wildkirsche, Eichen und eine reichhaltige Krautschicht. Im Frühling blühen hier Buschwindröschen, Scharbockskraut, Schlüsselblumen, Lerchensporn und Lungenkraut.

Viele wissenschaftliche Arbeiten beschäftigen sich mit dem Gebiet, z. B.:

  • Juli 1919 von Dr. Reinhold Herrmann, Festschrift zum 50jährigen Bestehen des Staatsrealgymnasiums und der höheren Landwirtschaftsschule zu Döbeln (heute Lessing Gymnasium): „Für den Naturschutz unserer Heimat“
  • von 1994 bis 1996 erfolgte eine aufwändige Wiederinstandsetzung der Mühlenteiche
  • Heutige Schutzgebiete nach Sächsischen Naturschutzgesetz sind: die Teiche sind §26 Biotop, der Schafteich und der Zweiniger Berg sind FND (Flächennaturdenkmal), das LSG (Landschaftsschutzgebiet) „Freiberger Mulde – Zweiniger Grund“ (Nr. L42)
  • Bestandteil des FFH-Gebietes „Muldentäler oberhalb des Zusammenflusses“ (EU-Nr. 4842-302 / landesinterne Nr. 237) als Teil des europaweiten Schutzgebietsnetzes NATURA 2000.